Willkommen beim
Das Dentallabor im Herzen Münchens!
Meisterlich in München: Seit über 25 Jahren fertigen wir individuellen Zahnersatz auf höchstem handwerklichen Niveau an.
Präzision und Qualität
Mit höchster handwerklicher Sorgfalt, modernsten Technologien und strengen Qualitätskontrollen garantieren wir erstklassige Ergebnisse.
Individuelle Lösungen
Wir bieten maßgeschneiderten Zahnersatz, der persönliche Bedürfnisse berücksichtigt, und arbeiten eng mit Zahnärzten und Patienten in und um München zusammen.
Langjährige Erfahrung
Mit mehr als 25 Jahre Erfahrung, zufriedene Kunden, kontinuierliche Weiterbildung und Innovation machen uns zu Ihrem zuverlässigen Partner.
Unsere Werte
Das macht uns aus
Unsere Vision
Mit Leidenschaft und Präzision schaffen wir individuelle Zahnersatzlösungen, die Menschen ein strahlendes Lächeln und neue Lebensqualität schenken.
Unsere Mission
Mit modernster Technik und handwerklicher Perfektion fertigen wir hochwertigen Zahnersatz nach Maß und verarbeiten auch Ihre STL-Daten mit größter Sorgfalt, um dem Zahnarzt und Ihrem Patienten hervorragende Ergebnisse zu garantieren.
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Unsere Öffnungszeiten
Machen Sie hierüber einen Termin mit uns aus. Wir bestätigen diesen dann im Anschluss per Mail/Telefon.
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»Ein Lächeln ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Menschen.«
– Victor Borge
Wir kümmern uns um das, was Sie ausmacht - Ihre Ausstrahlung und Ihr Lächeln
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FAQs
Häufige Fragen und die passenden Antworten
Fazit. Bei den Vorderzähnen kann eine Zahnbrücke durchaus die bessere Lösung sein. Dass allerdings im Normalfall der Brücke gesunde Zahnsubstanz geopfert werden muss, spricht grundsätzlich für das Implantat. Bei den Backenzähnen hingegen bietet sich zumeist ein Implantat an.
Prinzipiell können Implantate ein Leben lang halten. Laut statistischen Angaben sind nach 10 Jahren noch 93 bis 98 % voll funktionstüchtig, nach 15 Jahren sind es ungefähr 92 %. In der Regel hängt die Zahnimplantat-Haltbarkeit nicht vom Implantat, sondern von der unmittelbaren Umgebung – also dem Kiefer – ab.
Implantate gelten als Goldstandard beim Zahnersatz.
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan, der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für die Patientin oder den Patienten ausfällt.
Seit 1. Januar 2023 wird der Heil- und Kostenplan den Patienten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und der Krankenkasse übermittelt, sobald der Patient sein Einverständnis erteilt hat.
1) Erstellung eines Heil- und Kostenplans
Hat Ihr Zahnarzt festgestellt, dass Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird er einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) vorbereiten. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten.
2) Prüfung und Genehmigung
Bevor mit der Behandlung begonnen werden kann, muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festlegen. Die Genehmigung wird ebenfalls auf elektronischem Weg an Ihre Zahnarztpraxis übermittelt, zusätzlich erhalten Sie von der Krankenkasse ein Genehmigungsschreiben per Post. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage.
3) Behandlung
Ist der Heil- und Kostenplan bewilligt, führt der Zahnarzt die Behandlung durch. Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Ausnahmen gibt es nur für akute Reparaturmaßnahmen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein. Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass der Heil- und Kostenplan geändert werden muss, so muss dieser der Krankenkasse erneut zur Prüfung und Festsetzung des Festzuschusses vorgelegt werden.
4) Abrechnung
Nach der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis eine Rechnung über den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, schicken Sie die Rechnung an Ihren Versicherer, um die Erstattung zu erhalten.
Wenn Sie eine überwiegend oder rein andersartige Versorgung wählen, erhalten Sie eine Rechnung über die Gesamtkosten, darunter das abgebildete Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“. Dieses Formular reichen Sie zusammen mit den weiteren Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt Ihnen dann die Festzuschüsse direkt aus, für die Begleichung der Rechnung gegenüber der Praxis sind Sie zuständig.